Hubschrauberlandeplätze für Luftrettung
Berlin: (hib/HAU) Derzeit existieren etwa 1.500 Hubschrauberlandestellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse, sogenannten Public Interest Sites (PIS). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11526) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11324) mit dem Titel: „Luftrettung und Landeplätze nach Inkrafttreten der geänderten Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)“. In der Vorlage bejaht die Regierung die Frage, ob zurzeit und über das Jahr 2018 hinaus für die Luftrettung auch weiterhin Landungen an PIS-Landeplätzen möglich ist, die nicht oder nur teilweise die Kriterien der im Jahr 2016 geänderten LuftVO erfüllen. „Diese Landestellen können im Einzelfall zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person angeflogen werden“, schreibt die Regierung. Flüge zum Patiententransport, bei denen keine Gefahr für Leib oder Leben vorliegt, seien nur noch zu PIS-Landeplätzen zulässig die nach Paragraf 6 LuftVG genehmigt wurden, heißt es weiter. „Von einer Einschränkung der Durchführung des Lufttransports ist nicht auszugehen“, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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