Ergänzung des Grundgesetzartikels 91c
Berlin: (hib/STO) Ein von der Bundesregierung vorgelegter Entwurf zur Ergänzung des Grundgesetzartikels 91c zum Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Planung, Errichtung und Betrieb informationstechnischer Systeme ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11477) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11315). Darin verwies die Fraktion darauf, dass der Entwurf dem Bund die Zuständigkeit für die Gesetzgebung zum „übergreifenden informationstechnischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern“ übertrage.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, konnten im Rahmen der nach Artikel 91c des Grundgesetzes vorgesehenen Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der IT der Verwaltung „Fortschritte bei Standardisierung und Koordinierung der Bund/Länder-IT in den vergangenen Jahren nur langsam erreicht werden“. So zeigten „Benchmarks wie der E-Government-Benchmarkbericht der Europäischen Kommission Deutschland lediglich im Mittelfeld, was zum langfristigen Erhalt einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und unseres Wohlstands nicht ausreichend erscheint“. Für eine schnellere digitale Fortentwicklung aller Verwaltungsträger solle daher der Grundgesetzartikel 91c um eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der digitalen Verwaltung erweitert werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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