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15.03.2017 Finanzen — Antwort — hib 155/2017

Hinweise von Whistleblowern

Berlin: (hib/HLE) Seit 2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwölf Hinweise von Whistleblowern erhalten, die die Anlageberatung von Verbrauchern betreffen. 2016 habe die BaFin eine „Hinweisgeberstelle“ für anonyme Hinweisgeber eingerichtet, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11017). Themen der Hinweisgeber seien Beeinträchtigung von Kundeninteressen durch unzulässige Vertriebsvorgaben, Vertriebsanreize oder unzulässiger Vertriebsdruck oder der Vertrieb oder die Empfehlung ungeeigneter Finanzinstrumente gewesen. Soweit die Hinweise hätten eingeordnet werden können, sei ihnen nachgegangen worden. Die BaFin habe unter anderem zwölf Verwarnungen ausgesprochen. Teilweise hätten sich die Hinweise aber nicht bestätigt.

Auf die Frage nach Untersuchungen der Beratungsprotokolle, die Finanzinstitute ihren Kunden aushändigen müssen, nennt die Bundesregierung mehrere Untersuchungen, die zum Teil größere Mängel bei der Erstellung der Protokolle nachgewiesen hätten. Nach Angaben der Regierung führen Vertreter der BaFin Gespräche mit Bankmitarbeitern. Bei 377 Besuchen bei Banken und Finanzanlagenvermittlern in den Jahren 2015 und 2016 seien mit 575 Anlageberatern Gespräche über von ihnen erstellte Beratungsprotokolle geführt worden. Die BaFin habe direkt 3.420 Beratungsprotokolle geprüft. Die Bundesregierung erinnert in ihrer Antwort daran, dass auch Wirtschafts- und Verbandsprüfer die Beratungsprotokolle stichprobenartig zu überprüfen hätten.

2016 hätten sich Verbraucher in 493 Fällen bei der BaFin über Wertpapierdienstleistungsunternehmen beschwert, schreibt die Regierung weiter. Die meisten Beschwerden hätten den Bereich der Verwaltung und des Kundenservice (einschließlich Depotgeschäft) betroffen.

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