Vier Anhörungen beschlossen
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen die Durchführung von vier öffentlichen Anhörungen und eines nichtöffentlichen Fachgesprächs beschlossen.
Am Montag, den 20. März, steht eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/11234) an. Ebenfalls an diesem Tag wird die Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (18/11235) stattfinden.
Am Montag, den 27. März, wird eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132) stattfinden. Neben dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz wird es in dieser Anhörung auch um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2877) gehen, in dem die Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung gefordert wird.
Am Mittwoch, den 29. März, ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233) Thema einer öffentlichen Anhörung.
Ein nichtöffentliches Fachgespräch zur Situation der Lebensversicherungen angesichts der Niedrigzinspolitik ist für Mittwoch, den 22. März, vorgesehen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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