Homosexualität bedarf keiner Behandlung
Berlin: (hib/PK) Therapieangebote zur „Heilung“ Homosexueller werden von der Bundesregierung abgelehnt. Die Regierung vertrete im Einklang mit dem Weltärztebund und der Bundesärztekammer (BÄK) die Auffassung, dass Homosexualität keine Krankheit sei und daher auch keiner Behandlung bedürfe, heißt es in der Antwort (18/11334) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11109) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ärzte und Psychotherapeuten seien rechtlich dazu verpflichtet, ihren Patienten gegenüber eine den fachlichen Standards entsprechende Behandlung zu erbringen. Würden Therapien angeboten, die geeignet sind, Menschen zu schädigen, seien im Einzelfall Ärztekammern und Approbationsbehörden gefordert, berufsrechtliche Schritte einzuleiten. Gegebenenfalls müssten auch die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden.
Der Bundesregierung sei im Übrigen nicht bekannt, ob Organisationen sogenannte Konversions- und Reparationspseudotherapien anbieten. Es würden alle gesellschaftlichen Bemühungen unterstützt, die Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu fördern.
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