Anhörung zu Videoüberwachung
Berlin: (hib/STO) Um zwei Gesetzentwürfe zum verstärkten Einsatz von Videotechnik geht es am Montag, dem 6. März 2017, bei einer Anhörung des Innenausschusses. Neben dem „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ (18/10941) steht dabei der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik“ (18/10939) auf der Tagesordnung. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13 Uhr im Paul-Löbe Haus (Raum E 200) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 2. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.
Das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz sieht Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor mit dem Ziel, bei einem Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich Anlagen wie Sportstätten und Einkaufszentren festzuschreiben, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort befindlichen Personen als besonders wichtiges Interesse gilt„. Diese Wertung soll bei der Abwägung über den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen zu berücksichtigen sein.
Mit dem zweiten Gesetzentwurf soll “eine Stärkung der polizeilichen Befugnisse zum Einsatz von technischen Mitteln erreicht werden„. So soll die Bundespolizei eine Befugnis zum Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen erhalten, um bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit die Fahndung nach Fahrzeugen und deren Insassen sowie die Strafverfolgung zu verbessern. Vorgesehen ist zudem unter anderem eine Verbesserung des Schutzes von Polizeibeamten sowie der “Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung„ durch die Befugnis, mobile Videotechnik einzusetzen. Wie die Regierung dazu ausführt, haben die Erfahrungen in einzelnen Ländern gezeigt, dass mobile Videotechnik erfolgreich zur Eindämmung von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte eingesetzt werden kann. Durch den Einsatz körpernah getragener Kameras würden auch die Möglichkeiten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung verbessert.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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