Qualitätssicherung bei Seilbahnen
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Seilbahndurchführungsgesetz (18/11258) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung 2016/424 über Seilbahnen angepasst werden. Die EU-Verordnung sehe einen neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung und die CE-Kennzeichnung von Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen für Seilbahnen vor und löse zum 21. April 2018 die bisher geltende Seilbahnrichtlinie ab, schreibt die Regierung.
Die in der EU-Verordnung vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren für Seilbahnprodukte würden im Rahmen der Qualitätssicherung die Verpflichtung der Hersteller vorsehen, die notwendigen technischen oder formalen Produktprüfungen durch von ihnen unabhängige notifizierte Drittstellen durchführen zu lassen, heißt es in der Vorlage. Diese Stellen seien von einer durch den Mitgliedstaat einzurichtenden Behörde gegenüber der Europäischen Kommission anzuzeigen und würden von dieser Behörde überwacht.
Anders als noch die EU-Seilbahnrichtlinie, sehe die Verordnung nur eine notifizierende Behörde vor, die für den gesamten Mitgliedstaat zuständig ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) solle dem Gesetzentwurf nach einer Landesbehörde die Aufgaben der notifizierenden Behörde übertragen. Diese Landesbehörde stehe dann unter der Rechts- und Fachaufsicht des BMVI, schreibt die Regierung.
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