Straftaten gegen Parteieinrichtungen
Berlin: (hib/STO) Politisch motivierte Straftaten gegen Repräsentanten oder Einrichtungen der im Bundestag vertretenen Parteien sind Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11125) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10985). Darin listet die Regierung für das vergangene Jahr insgesamt 142 solcher Delikte auf, zu denen unter anderem Verleumdungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen zählen. Die Zahlen sind vorläufig „und können sich noch verändern, da die Erfassung von Straftaten für das Jahr 2016 noch nicht abgeschlossen ist“.
Der Antwort zufolge sind die bekannt gewordenen Taten sämtlich dem Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, kann sie im Bereich Rechtsextremismus „einen bundesweiten Trend zu einer strategischen und systematischen Einschüchterung beziehungsweise Bedrohung von Politikern derzeit nicht ausmachen“. Allerdings habe es in den vergangenen Jahren in einzelnen Regionen „zeitlich beschränkte und mutmaßlich geplante Übergriffe sowie auch Angriffe aus einem situativen Tatimpuls heraus gegenüber lokalen Amts- oder Mandatsträgern“ gegeben. „Durch Übergriffe in Form von Beleidigungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen oder vereinzelt auch gewalttätigen Angriffen bauen Rechtsextremisten ein Bedrohungsszenario gegenüber den Garanten einer funktionierenden Flüchtlingspolitik auf“, heißt es in der Vorlage weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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