Nichts Neues zu „Widerstandsbewegung“
Berlin: (hib/PST) Keine neuen Erkenntnisse über eine „Deutsche Widerstandsbewegung“ hat die Antwort der Bundesregierung (18/11103) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10954) gebracht. Die Fraktion hatte an die Regierung mehrere Fragen im Zusammenhang mit einer Serie von Brandanschlägen in Berlin in der zweiten Jahreshälfte 2014 gestellt, zu denen sich eine „Deutsche Widerstandsbewegung“ bekannt hatte. Ein dafür möglicherweise Verantwortlicher hatte sich Presseberichten zufolge 2015 in der Haft erhängt.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass die Ermittlungen Sache der Berliner Landesbehörden seien. Ein Prüfvorgang des Generalbundesanwalts habe keine Anhaltspunkte für seine Zuständigkeit gezeigt. Eigene Erkenntnisse lägen den Sicherheitsbehörden des Bundes nicht vor.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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