Rückstellungen für Tagebausanierung
Berlin: (hib/HLE) Nach einem Kohleausstieg sollen genügend finanzielle Mittel für die Kosten der Braunkohlesanierung zur Verfügung stehen. In einem Antrag (18/11172) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sicherheitsleistungen der Bergwerksbetreiber verpflichtend zu machen und Rückstellungsberechnungen für die Nachsorgekosten offenzulegen. Außerdem soll die Bundesregierung die Folgekosten nach Stilllegung der bestehenden Braunkohletagebaue durch Gutachten ermitteln lassen.
Wie die Fraktion unter Berufung auf eine Studie schreibt, ist nicht sichergestellt, dass die Kohlekonzerne derzeit vollumfänglich für die Folgekosten der Braunkohletagebaue aufkommen können. Die Höhe der Rückstellungen erscheine unzureichend, und es bestünden Insolvenzrisiken. Außerdem sei die Nachhaftung zeitlich befristet. Sie könne durch Umstrukturierungen der Unternehmen auf fünf Jahre begrenzt werden. Erfahrungen mit stillgelegten DDR-Braunkohletagebauen würden jedoch zeigen, dass es auch nach wesentlich längeren Zeiträumen zu Folgekosten kommen kann.
Die Fraktion fordert, dass die Rückstellungen aus den Unternehmen herausgeholt und in einen öffentlich-rechtlichen Fonds mit Nachschusspflicht bei Kostensteigerungen überführt werden. Damit sollen die Rückstellungen dem Insolvenzrecht entzogen werden.
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