Änderung des BDBOS-Gesetzes geplant
Berlin: (hib/STO) Die öffentliche Verwaltung soll nach dem Willen der Bundesregierung flexibel auf künftige Herausforderungen reagieren können, die durch den Wandel der Informationstechnik hinsichtlich staatlicher Kommunikationsinfrastrukturen verursacht werden. Dies geht aus dem Regierungsentwurf einer Änderung des sogenannten BDBOS-Gesetzes (18/11139) hervor. Die Novelle soll es laut Vorlage ermöglichen, „die Aufgaben der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) in Bezug auf staatliche Kommunikationsinfrastrukturen flexibel anpassen zu können“. Zugleich soll klargestellt werden, dass der Zweck der Bundesanstalt auch nach einer möglichen Übertragung weiterer Aufgaben „insbesondere im Aufbau und Betrieb des Digitalfunk BOS besteht“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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