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01.02.2017 Inneres — Antwort — hib 64/2017

WM-Vergabe: Regierung will Aufklärung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat großes Interesse an einer umfassenden Aufklärung aller Sachverhalte rund um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10869) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10721) hervor. Das Aufklärungsinteresse umfasse auch die gegebenenfalls mit der Bewerbung im Zusammenhang stehenden Zahlungen in Höhe von 6,7 Millionen Euro (10 Millionen Schweizer Franken) in Richtung Katar, heißt es weiter.

Gefragt nach den bislang eingeleiteten Schritten, um zu einer lückenlosen Aufklärung zu kommen, schreibt die Regierung, sie habe das ihr vorliegende Aktenmaterial gesichtet, um zur Aufklärung der offenen Fragen beizutragen. Darüber hinaus habe das Bundesinnenministerium (BMI) seine - als koordinierendes Ressort der Bundesregierung - vorliegenden Aktenbestände der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main im Ermittlungsverfahren zur Verfügung gestellt, die dann von dort aus eingesehen wurden. Schließlich habe die Bundesregierung mehrfach beim Deutschen Fußballbund (DFB) die lückenlose Aufklärung eingefordert.

Was die Zahlung der 6,7 Millionen Euro angeht, so verweist die Bundesregierung in der Antwort auf Untersuchungen durch die vom DFB beauftragte Kanzlei Freshfields. Diese hätten zu dem Ergebnis geführt, „dass die Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro im Jahr 2005 vom Organisationskomitee (OK) der WM 2006 bewusst falsch deklariert worden ist. Sie war als Beitrag für die FIFA-Eröffnungsgala ausgewiesen, aber für Robert Louis-Dreyfus gedacht.“ Eigene Erkenntnisse lägen der Bundesregierung hierzu jedoch nicht vor.

Zu der Frage, welche Vereinbarungen mit dem Weltfußballverband (FIFA) bezüglich der Besteuerung von Einkünften, die im Rahmen der WM 2006 bezogen werden, konkret geschlossen wurden antwortet die Regierung ebenfalls. Sie macht deutlich, dass auf Antrag die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die Ertragsteuern bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen, wenn dies aus volkswirtschaftlichen Gründen geboten sei. Derartige Gründe könnten insbesondere bei Sportgroßveranstaltungen wie einer Fußball-Weltmeisterschaft bestehen, heißt es weiter.

Von dieser Möglichkeit hätten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Gebrauch und erklärt, die FIFA und die teilnehmenden Mannschaftsdelegationen von der Einkommen- sowie der Körperschaftsteuer auf diejenigen Einkünfte zu befreien, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der WM 2006 in Deutschland erzielt werden und der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Die Steuerbefreiung sei von der Finanzverwaltung allerdings nicht für Einkünfte ausgesprochen worden, die als Folge erwerbswirtschaftlichen Handelns erzielt wurden, schreibt die Regierung. Statistische Daten zum Umfang entgangener Steuereinnahmen lägen ihr nicht vor, heißt es weiter.

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