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31.01.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 58/2017

Linke will Offenlegung von Bahn-Gutachten

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Die Linke verlangt die Offenlegung von Gutachten zur Deutschen Bahn AG. In einem Antrag (18/11011) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung konkret auf, „in ihrer Rolle als Vertreterin des Eigentümers der Deutschen Bahn AG“ für eine Veröffentlichung des von der Beratungsgesellschaft KPMG sowie dem Ingenieurbüro Ernst Basler + Partner AG erstellten Gutachtens „Überprüfung des Berichtes zur aktuellen Termin- und Kostensituation Projekt Stuttgart 21“ zu sorgen. Weiterhin verlangt die Linksfraktion, den Bericht des Bundesrechnungshofs an das Bundesfinanzierungsgremium zum Projekt Stuttgart 21 vom 8. September 2016 zu veröffentlichen.

Die Abgeordneten kritisieren in der Vorlage, dass das oben genannte KPMG/Basler-Gutachten geheim gehalten werde. Es stehe nur dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) zur Verfügung. Dennoch kolportiere der Vorstand der DB AG, dass das Gutachten die Kosten- und Zeitprognosen der DB AG in Hinblick auf das Projekt „Stuttgart 21“ bestätige. Damit, so schreiben die Abgeordneten weiter, stünde es in auffallendem Gegensatz zu einem Gutachten des Bundesrechnungshofs (BRH) vom 8. September 2016, das ausweislich der Presseäußerungen hierzu vor erheblich größeren Risiken beim Bau des Projekts warnt. „Dieser Widerspruch ist für die Öffentlichkeit und die Parlamentarier nicht aufzulösen, da beide Gutachten nicht öffentlich sind, sondern nur entweder dem Bundesfinanzierungsgremium (der Bericht des BRH) oder dem Vorstand und Aufsichtsrat der DB AG (das KPMG/Basler-Gutachten) zur Verfügung stehen“, bemängelt die Linksfraktion.

Aus ihrer Sicht sind keine stichhaltigen Gründe ersichtlich, die gegen die Veröffentlichung des KPMG/Basler-Gutachtens sprechen. Insbesondere dann nicht, wenn es tatsächlich die vom Vorstandsvorsitzenden der DB-AG, Rüdiger Grube, dargestellte Entwarnung für den weiteren Projektablauf darstellen sollte. Die Veröffentlichung stelle für die DB AG auch kein Risiko dar, da es keine Konkurrenzprojekte gibt und die DB Tochter DB Netz AG im Bereich des Schienenwegebaus faktisch Monopolist sei. Außerdem könne das Gutachten auch keine brisanten wirtschaftlichen Daten enthalten, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden dürften.

Nach Ansicht der Linksfraktion ist es - über die Veröffentlichung des diskutierten Gutachtens hinaus - für die demokratische Kontrolle der DB AG als zu einhundert Prozent im Eigentum der öffentlichen Hand stehendes Unternehmen entscheidend, dass solche Gutachten, die im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Wohlergehen des Unternehmens stehen und damit möglicherweise auch zu erheblichen Belastungen für den Bundeshaushalt führen können, öffentlich gemacht werden. Nur so sei es sowohl für den Bundestag selbst als auch für die Öffentlichkeit möglich, sich ein fundiertes Bild der Lage zu machen.