Künftig mehr Sportlärm zulässig
Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am Mittwochmorgen die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) auf den Weg gebracht. Damit soll künftig mehr Sportlärm zulässig sein. Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten für den Verordnungsentwurf der Bundesregierung (18/10483). Vertreter der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Entwurf steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages.
Nach dem Verordnungsentwurf werden die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie zusätzlich für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr um fünf Dezibel erhöht. Damit gelten für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Unberührt bleiben die morgendlichen Ruhezeiten. Die bisherigen Beurteilungszeiträume der Ruhezeiten bleiben erhalten. Damit soll es weiterhin nicht möglich sein, lärmintensive Zeiten innerhalb der Ruhezeiten mit lärmarmen Zeiten außerhalb davon zu verrechnen. Weiterhin soll die Regelung für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt wurden oder die ohne Genehmigung errichtet werden konnten, konkretisiert werden. Geregelt werden soll, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechende Anlage weiterhin den „Altanlagenbonus“ nutzen kann, der eine Grenzwertüberschreitung ermöglicht.
Ein Vertreter der CDU/CSU wertete den Verordnungsentwurf als „rundum gute und vertretbare Lösung“. Zwar hätten einige Akteure aus Reihen des Sports noch weitere Wünsche geäußert, aber auch die Anwohnerinteressen müssten im Auge behalten werden. Mit der Änderung der Salvo würden wohnungsnahe Sportanlagen sichergestellt. Die Konkretisierung des Altanlagenbonus sorge zudem für mehr Rechtsklarheit, sagte der Unions-Vertreter.
Eine Vertreterin der SPD-Fraktion schloss sich dieser positiven Bewertung an. Die Neufassung der Salvo helfe, Lärmschutzkonflikte zu regeln, die in den Vergangenheit zu Einschränkungen bei den Sportvereinen geführt hätten. Die Vereine könnten nur länger spielen und trainieren. Doch auch das Ruhebedürfnis der Anwohner müsse respektiert werden. Forderung nach einer Verkürzung der Nachtruhe auf 23 Uhr, wie sie in der Anhörung zu dem Verordnungsentwurf geäußert wurden, erteilte die Vertreterin der Sozialdemokratin eine Absage.
Eine Vertreterin der Links-Fraktion begrüßte zwar die Vorlage des Verordnungsentwurfs, bemängelte ihn aber als nicht ausreichend. So fehlte eine Privilegierung von Kinderlärm auf Sportanlagen, wie es sie auch für Kitas und Bolzplätze gibt. Zudem müsse die Altanlagenregelung auf Anlagen bis 2017 erweitert werden. Weiterhin fehle eine Irrelevanzklausel für geringfügige Überschreitungen, kritisierte die Vertreterin der Links-Fraktion.
Auch die Grünen-Fraktion bemängelte, dass eine Erweiterung des Altanlagenbonus und ein Irrelevanzkriterium fehlten. Einen entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion lehnte der Ausschuss mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Linken ab. Der Verordnungsentwurf sei dennoch eine „deutliche Verbesserung“, sagte ein Grünen-Vertreter. Er forderte ebenfalls eine Privilegierung des Kinderlärms. Diese müsse aber im Bundes-Immissionsschutzgesetz erfolgen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen (18/10859) sowie einen Antrag zum Thema (18/4329) lehnte die Koalition mit ihrer Mehrheit ab.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)