Neuregelung von Waffenembargos
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die vom Rat der Europäischen Union beschlossene Aufhebung des UN-Waffenembargos gegen die Elfenbeinküste und Liberia umsetzen. Dazu hat sie die „Siebte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung“ (18/10829) vorgelegt. Darin ist auch eine Ausweitung des gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, bestehenden Waffenembargos auf Mitglieder der Terrororganisation IS vorgesehen. Außerdem erfolgt mit der Verordnung eine Klarstellung, dass die geltenden Waffenembargobestimmungen, der Intention der UN-Resolutionen sowie der EU-Ratsbeschlüsse folgend, „keine Anwendung finden auf Güter, die von deutschen Behörden im Rahmen einer dienstlichen Verwendung im eigenen Gewahrsam verbleibend mitgeführt werden“. Geregelt wird außerdem, dass Rüstungsgüter, die dem Eigenschutz von Auslandsvertretungen oder bestimmter internationaler Organisationen und Einrichtungen dienen, den geltenden Waffenembargos nicht unterliegen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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