Zweifel an Selbstverwaltungs-Novelle
Berlin: (hib/PK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wird von Akteuren des Systems sehr kritisch gesehen. Fachleute aus Organisationen des Gesundheitssystems sprachen sich anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Entwurf am Montag im Bundestag dafür aus, einige Regelungen der geplanten Reform zu überdenken oder auf das Vorhaben ganz zu verzichten, weil es nicht eine Stärkung, sondern eine Schwächung der gesundheitlichen Selbstverwaltung zur Folge hätte.
Einige Fachverbände lobten jedoch das Vorhaben, mehr Kontrolle und Transparenz in das gesamte System zu bringen. In der Anhörung mitberaten wurden Anträge der Fraktionen Die Linke (18/10630) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/8394) zu dem Thema. Die Linksfraktion fordert eine stärkere Patientenvertretung in der Selbstverwaltung, die Grünen verlangen bessere Kontrollmechanismen.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesgesundheitsministerium auf mehrere skandalträchtige Alleingänge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und setzt auf erweiterte Durchgriffsrechte in der gesundheitlichen Selbstverwaltung. Das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (18/10605) beinhaltet Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, die internen Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen.
Für die Mitglieder der Selbstverwaltung sollen schärfere interne und externe Kontrollen eingeführt werden. So werden die Prüf- und Mitteilungspflichten bei Beteiligungen und Neugründungen der Organisationen erweitert. Die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung soll regelmäßig extern überprüft werden. Mit der verpflichtenden Einrichtung einer Innenrevision sollen Verstöße an die Aufsicht gemeldet werden.
Der Gesetzentwurf sieht Möglichkeiten vor, in bestimmten Fallkonstellationen Satzungsänderungen durchzusetzen oder rechtswidrige Beschlüsse der Selbstverwaltungsorgane aufzuheben. Um einen rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen, soll das Gesundheitsministerium dazu berechtigt sein, eine ,,Person für besondere Angelegenheiten„ zu benennen und in die betreffende Spitzenorganisation zu entsenden. Die Führung der KBV soll von zwei auf drei Vorstände erweitert werden, wobei neben einem Hausarzt und einem Facharzt noch eine ,,neutrale Person“ hinzukommt.
Die Grundsatzkritik an dem Gesetzentwurf zieht sich vom GKV-Spitzenverband über die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis hin zum Arbeitgeberverband BDA und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Organisationen beklagen, auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen, dass mit dieser Reform die Selbstverwaltung ausgehöhlt und geschwächt werde.
Das Fehlverhalten einzelner Institutionen oder Personen könne nicht zum Anlass genommen werden, die Entscheidungsbefugnisse der Selbstverwaltung zu limitieren oder abzuschaffen und die staatliche Einflussnahme zu vergrößern, heißt es etwa beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Andere Einrichtungen wiesen darauf hin, dass ihre Arbeit keinen Anlass für eine solche Reform gebe. Der G-BA erklärte, es spreche nichts gegen eine verbesserte Transparenz, jedoch hätte bei einer konsequenten Anwendung der bestehenden Aufsichtsrechte die Eskalation in diesem Einzelfall (KBV) vermieden werden können.
Besonders umstritten ist die Einführung eines ,,Entsandten„ zur Kontrolle in besonderen Angelegenheiten. Dies wird als ungerechtfertigter und nicht hinzunehmender Eingriff in die Selbstverwaltung strikt abgelehnt. Es sei zudem nicht konkret festgelegt, in welchen Fällen dieser ,,Staatskommissar“ zum Einsatz kommen solle, erklärten Verbandsvertreter und Einzelsachverständige in der Expertenrunde. Eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gab in der Anhörung zu bedenken, dass sich bei der Entsendung eines weisungsbefugten Kontrolleurs eine relevante Haftungsfrage ergebe, wenn sich dessen Entscheidungen als falsch herausstellen sollten.
Die KBV selbst spricht davon, dass mit dem jetzt geplanten „kleinteiligen Regelwerk“ die nötigen Bewegungsspielräume der ärztlichen Selbstverwaltung „unerträglich“ eingeengt würden. Auch der obligatorische dritte Vorstand in der KBV wird abgelehnt, hier werde ohne Not ein Hausarzt-Facharzt-Konflikt herbeigeredet. In der Anhörung wollte ein KBV-Vertreter auf den offensichtlichen Anlass für diese Reform nicht näher eingehen.
Patientenvertreter und Verbraucherschützer sehen durchaus Reformbedarf in der Selbstverwaltung und begrüßen vor allem Bemühungen, mehr Transparenz sowie mehr Verbraucher- und Patientenbeteiligung zu schaffen. So würden gesetzgeberische Intentionen in der Selbstverwaltung derzeit nur unzureichend umgesetzt und Fristen oft nicht eingehalten.
Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International beklagte in ihrer Stellungnahme ,,Fehlanreize„ in einem ökonomisch geprägten Gesundheitssystem. Die Selbstverwaltungsorgane agierten ,,zunehmend als Partner in einer wettbewerbsorientierten Gesundheitswirtschaft“. Marktkonformes Verhalten in einem öffentlichen Hilfesystem führe unvermeidbar zu systemischen Interessenkonflikten, erklärte die Organisation und nannte als Beispiel die unlängst bekannt gewordenen Versuche von Krankenkassen, mit bestimmten Diagnose-Kodierungen mehr Geld über den sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten.
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