Hilfen für Hochschulambulanzen gefordert
Berlin: (hib/PK) Nach Ansicht des Bundesrates müssen die Hochschulambulanzen finanziell gestärkt werden. In einer Stellungnahme der Länderkammer zum sogenannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (18/10605) heißt es, die Hochschulambulanzen erhielten nach wie vor keine kostendeckende Finanzierung, obgleich ihnen im Zuge der Krankenhausreform zusätzlich 265 Millionen Euro pro Jahr in Aussicht gestellt worden seien.
Die Verhandlungen in der Selbstverwaltung darüber seien gescheitert, die Umsetzungsfristen deutlich überschritten, wird in der Stellungnahme moniert, wie aus einer Unterrichtung (18/10817) der Bundesregierung hervorgeht. Die sodann im Schiedsverfahren festgesetzten Regelungen seien für die Hochschulambulanzen eher nachteilig. Es sei daher dringend notwendig, gesetzliche Nachbesserungen herbeizuführen, um die ursprünglichen Reformziele noch zu erreichen.
Die Bundesregierung räumte in ihrer Gegenäußerung „erhebliche Fristüberschreitungen“ ein, was dazu geführt habe, dass die in Aussicht gestellten Mittel zum größten Teil 2016 noch nicht wirksam werden konnten. Die nötigen Festlegungen seien inzwischen bei den Schiedsverhandlungen zustande gekommen. Verbesserungen für die Hochschulambulanzen seien nun zeitnah umsetzbar.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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