Leistungsentzug für Kriegsverbrecher
Berlin: (hib/STO) „Umsetzung des Leistungsentzugs nach dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsverbrecher“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10809). Darin schreiben die Abgeordneten, dass „die große Mehrzahl von Kriegsverbrechern aus Wehrmacht, Waffen-SS und Polizeibataillonen“ bis zu ihrem Tod Bezüge ausbezahlt bekomme beziehungsweise bekommen habe, die sie nach dem Bundesversorgungsgesetz für erlittene Gesundheitsschäden im Kriegsdienst oder in Gefangenschaft bezogen haben. Paragraf 1 a des Bundesversorgungsgesetzes, „der 1998 regelte, dass bei Verstößen ,gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder der Menschlichkeit' die Leistungen versagt beziehungsweise entzogen werden können, wurde praktisch nicht umgesetzt“, heißt es in der Vorlage weiter. Wissen will die Fraktion unter anderem, inwiefern die Bundesregierung Angaben machen kann zur Zahl „von SS-, Polizei- oder Wehrmachtsangehörigen, die in einem Konzentrationslager oder Ghetto Dienst taten“ und heute Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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