Suche nach ehemaligen RAF-Aktivisten
Berlin: (hib/PK) Beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) bestehen gegen drei ehemalige Aktivisten der sogenannten Rote Armee Fraktion (RAF) noch Haftbefehle. Gesucht werden die seit Jahren untergetauchten mutmaßlichen Terroristen Ernst-Volker Staub, Daniela Klette und Burkhard Garweg, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10744) auf eine Kleine Anfrage (18/10578) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt.
Ihnen wird vorgeworfen, der 3. Generation der RAF angehört und Straftaten begangen zu haben. Gegenstand der Haftbefehle sei auch die Beteiligung der drei Personen an einem Überfall auf einen Geldtransporter in Duisburg-Rheinhausen am 30. Juli 1999.
Im Zusammenhang mit späteren Raubüberfällen, an denen die drei ehemaligen RAF-Terroristen beteiligt gewesen sein sollen, heißt es in der Antwort weiter, anders als bei der Tat von 1999 könne „kein objektiver Zusammenhang mehr mit den früheren terroristischen Aktivitäten der Beschuldigten Staub, Klette und Garweg hergestellt werden“.
Es gebe „keine ausreichend sicheren Rückschlüsse auf eine tatsächlich noch immer aktuelle politische Tatmotivation“. Somit sei davon auszugehen, dass es sich bei der Überfallserie „um eine reine Geldbeschaffung zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts der Täter im Untergrund handelt“.
Die linksterroristische RAF hatte 1998 ihre Selbstauflösung bekannt gegeben.
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