Menschenrechtslage in Albanien
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht in Albanien keine Anzeichen für eine strukturelle Repression oder Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Religionszugehörigkeit, der Nationalität oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe. Auch Fälle von Verfolgung oder Diskriminierung wegen politischer Überzeugung seien nicht bekannt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/10454) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9785). Albanien sei jedoch eines der ärmsten Länder in Europa, „weshalb hier die gesellschaftliche Teilhabe finanziell schlechter gestellter Schichten der Bevölkerung oft faktisch limitiert ist“. Problematisch bleibe außerdem weiterhin das Ansehen von LSBTTI-Personen (Lesbisch, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle) und insbesondere Homosexuellen in der Bevölkerung, die allgemein, aber auch in der eigenen Familie wenig Toleranz fänden, wobei die Akzeptanz auf dem Land besonders gering sei. Bislang würden gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften rechtlich nicht akzeptiert. „Versuche, dies im Rahmen der Justizreform zu ändern, stießen auf Widerstand und wurden im Interesse der Verabschiedung des Reformpaketes zurückgestellt.“
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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