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07.12.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 722/2016

Sondertribunal in Bangladesch

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstützt nach eigener Auskunft die heutige juristische Aufarbeitung der Kriegsverbrechen in Bangladesch während des Unabhängigkeitskrieges im Jahr 1971. Wie sie in ihrer Antwort (18/10381) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9864) schreibt, teile sie jedoch auch die Sorge vieler Beobachter, die Zweifel an der Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze bei den Prozessen des Sondergerichtes „International Crime Tribunal“ (ICT) geltend machen würden.

Bislang seien sechs Todesurteile vollstreckt worden, weitere Todesurteile seien ergangen. Die Verfahren gegen die führenden Verantwortlichen seien abgeschlossen, allerdings werde noch immer nach Gehilfen und Unterstützern gefahndet, regelmäßig erfolgten weitere Festnahmen, würden weitere Prozesse aufgenommen. „Auf internationale Proteste, auch der Bundesregierung, gegen die Vollstreckung von Todesstrafen des ICT reagiert die bangladeschische Seite stets mit dem Verweis auf die große Akzeptanz in der bangladeschischen Bevölkerung.“

In der Antwort verweist die Bundesregierung zudem auf Medienberichte, nach denen allein im Juni 2016 mehr als 11.000 Menschen von bangladeschischen Sicherheitskräften verhaftet worden seien. Nach den Statistiken des zuständigen „Prison Directorate Bangladesh“ werde für den Zeitraum ein Anstieg von etwa 10.000 Inhaftierten verzeichnet. „Während die Regierung die Verhaftungswelle als Maßnahme der Terrorabwehr darstellte, wurden neben mutmaßlichen Terroristen auch zahlreiche Kleinkriminelle, Oppositionelle und Unschuldige verhaftet. Es gab zahlreiche Medienberichte über Korruption, die vielen Inhaftierten eine Freilassung auf Kaution ermöglicht haben soll.“

Die Bundesregierung nutze bilaterale Gespräche mit Vertretern der bangladeschischen Regierung, um auf die Einhaltung von internationalen Menschenrechtsstandards hinzuwirken. Deutschland stehe im engen Kontakt mit der Europäischen Union und den EU-Mitgliedstaaten, um der öffentlichen Kritik durch ein gemeinsames Vorgehen ein größeres Gewicht zu verleihen.

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