Anhörung zu Änderung des Vereinsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vereinsgesetzes (18/9758) geht es am Montag, 12. Dezember, bei einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 8. Dezember beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.
Die Bundesregierung will mit einer Verschärfung des Vereinsgesetzes Vereinigungen entgegenwirken, die einen Deckmantel für schwere Kriminalität bieten. Wie sie in der Vorlage ausführt, können Vereinigungen insbesondere im Bereich krimineller Rockergruppierungen einen „Deckmantel für vielfältige Formen der schweren und organisierten Kriminalität wie zum Beispiel Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten“. Dem solle durch die Verschärfung des Vereinsgesetzes entgegengetreten werden. Zudem sollen Kennzeichen verbotener Vereinigungen sowie solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen, von anderen Gruppierungen im Bundesgebiet nicht mehr weiter genutzt werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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