Änderung des Sprengstoffgesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (18/10455) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind als Folge der Ablösung zweier EU-Richtlinien die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes „zur Konformitätsbewertung und Marktüberwachung harmonisierter Produkte im Binnenmarkt neu zu fassen“. Dabei sollen zum Schutz der Verbraucher die den Herstellern, deren Bevollmächtigten, Importeuren und Händlern schon bisher obliegenden Pflichten den einzelnen Wirtschaftsakteuren zugeordnet werden. Jeder Wirtschaftsakteur könne „damit jetzt detailliert an einer Stelle erkennen, welche Pflichten er im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen am Gemeinschaftsmarkt zu erfüllen hat“.
Mit der Neuregelung sollen den Angaben zufolge zudem eine Vielzahl von „Regelungen zu Freistellungen von gesetzlichen Anforderungen oder zusätzlichen Bestimmungen zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen“ von einer Verordnung in das Sprengstoffgesetz verlagert werden. Damit werde der erste Schritt einer Neuordnung des „im Laufe der Zeit immer stärker europarechtlich beeinflussten Sprengstoffrechts vollzogen“.
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