Unfallgefahr durch alte Autofahrer
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht vermehrten Forschungsbedarf hinsichtlich der Fahreignung von Personen über 75 Jahren und der Unfallgefahr, die von dieser Personengruppe ausgeht. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zugeben.
In der Petition wird gefordert, die Verlängerung von Führerscheinen, die seit Januar 2013 nur noch 15 Jahre gültig seien, an Bedingungen zu knüpfen, wie die regelmäßige Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen und die Vorlage einer augenärztlichen Bescheinigung. Letzteres könne nach Ansicht der Petenten auch mit einer Altersgrenze verbunden sein.
Was die Forderung nach regelmäßigen Auffrischungen der Erste-Hilfe-Kurse angeht, so heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses unter Bezug auf eine Stellungnahme des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), dies könnten alle infrage kommenden Organisationen und freien Anbieter selbst bei einem Abstand von fünf Jahren nicht gewährleisten. Im Vorfeld der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie im Jahr 2012 sei dieser Punkt zudem mit den Bundesländern auf Fachebene erörtert und als nicht zielführend verworfen worden.
Verpflichtende Gesundheitstests für über-75-Jährige lehnt der DVR ebenfalls ab, heißt es in der Vorlage. Man setze auf die Eigenverantwortung der betreffenden Zielgruppe. Auch die Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert laut der Beschlussvorlage des Petitionsausschusses „keine generelle Fahreignungsprüfung und keine verpflichtenden Sehtests für Ältere“. Der UDV ist gleichwohl der Auffassung, dass ab etwa 75 Jahren die Wahrscheinlichkeit steige, einen Unfall selbst zu verursachen. „Daher wird es in der Zukunft vor allem darum gehen, Unterstützungsmaßnahmen zur Erhaltung einer sicheren Pkw-Mobilität im Alter zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen“, wird in der Vorlage ausgeführt.
Neben DVR und UDV schlägt auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) keine Verpflichtung zur Gesundheitsüberprüfung Älterer, wie beispielsweise Sehtests, vor, heißt es weiter. Laut BASt verfügten „ältere Fahrerinnen und Fahrer über wirksame Kompensationsmechanismen, die in der Regel eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gewährleisten“.
Mit Blick auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes von 2014, wonach Fahrer über 64 Jahre zu 66,9 Prozent und über-75-Jährige zu 74,9 Prozent die Hauptschuld an einen Unfall an dem sie beteiligt waren getragen hätten, sieht der Petitionsausschuss Forschungsbedarf hinsichtlich der Ursachen für die relativ gesehen hohe Beteiligung vor allem der über 75-Jährigen an Unfällen. Laut der Beschlussempfehlung sollte geprüft werden, „ob konkreter Handlungsbedarf besteht und Auflagen sowie unterstützende Maßnahmen wie etwa individuelles Fahrtraining oder Sehfeldassistenzsysteme für diese Altersgruppe notwendig sind“. Die Rechtsfolgen sollten nach Auffassung des Petitionsausschusses nicht in einer Einschränkung der Mobilität liegen. Vielmehr sollten „zur Sicherung der Verkehrssicherheit wo nötig, Auflagen erteilt oder Unterstützung veranlasst werden“.
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