Lob für Gesetz gegen Schwarzarbeit
Berlin: (hib/HLE) Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB) und andere Sachverständige haben sich positiv zu einigen von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zum verbesserten Kampf gegen die Schwarzarbeit geäußert. DGB-Abteilungsleiter Johannes Jakob sagte am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses, der DGB begrüße alle Maßnahmen gegen die nach wie vor weit verbreitete Schwarzarbeit.
Die Sachverständigen befassten sich mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (18/9958), der neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vorsieht. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen. Dies wurde besonders von Gabriele Eustrup von der Generalzolldirektion begrüßt. Durch die Möglichkeit der automatisierten Abfrage von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister werde der Verwaltungsaufwand erheblich verringert, da ein aufwändiger Papier- oder Faxversand entfalle. Auch die Modernisierung des IT-Verfahrens sei für die Zollbeschäftigten „unerlässlich“.
Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Der DGB wies jedoch darauf hin, dass die Behörden der Zollverwaltung, die für die Überwachung der Schwarzarbeit zuständig seien, bereits heute überlastet seien. Es sei notwendig, mit den zunehmenden Aufgaben auch eine Personalanpassung vorzunehmen. Ähnlich äußerte sich Frank Schmidt-Hullmann von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Er verlangte aber noch mehr Kompetenzen für die Landesbehörden. Der Gesetzentwurf gehe in diesem Bereich „teilweise ins Leere“. Schmidt-Hullmann verlangte auch, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Betretungsrecht für Privathaushalte bekommen soll, „sofern ein Anfangsverdacht besteht, dass hier unangemeldet beschäftigt wird und dabei Straftaten gegen die Beschäftigten begangen werden. Er begründete die Forderung mit Hinweisen auf Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft in Privathaushalten. Ein Betretungsrecht für Privaträume verlangte auch der deutsche Landkreistag in seiner Stellungnahme.
Dieter Dewes (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft) begrüßte den Entwurf grundsätzlich und besonders die geplanten neuen IT-Verfahren., Dewes sprach sich jedoch in seiner Stellungnahme für weitere Verbesserungen des Informationsflusses aus. So sollte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen Online-Zugang zu Melderegistern und Gewerberegistern gewährt werden. Hans-Dieter Kainzbauer-Hilbert vom Stuttgarter Hauptzollamt wies wie auch andere Sachverständige auf den Personalmangel beim Zoll hin. So seien in Stuttgart 35 Prozent der Stellen nicht besetzt. Es gebe Bereiche der FKS mit bis zu 50 Prozent unbesetzten Stellen.
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