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23.11.2016 Inneres — Anhörung — hib 685/2016

Anhörung zu Waffenrecht

Berlin: (hib/STO) Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit“ (18/9674) ist am Montag, 28. November 2016, Thema einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 700) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 24. November beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Verfügbarkeit scharfer Schusswaffen für die innere Sicherheit erhebliche Bedeutung habe. Besorgniserregend seien die hohen Zahlen von Tötungsdelikten in Europa, die mit Schusswaffen begangen werden. Zugleich sei der Verbleib von nahezu einer halben Million Schusswaffen, die verloren gegangen oder gestohlen worden seien, in der Europäischen Union ungeklärt.

In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen, der „regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung vorsieht“ und „die besondere Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigt, die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert“. Auch soll der Gesetzentwurf nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem spezielle Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen vorsehen und „die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen“ verbieten.

Ferner soll sich die Bundesregierung der Vorlage zufolge „insbesondere auch im Ministerrat der Europäischen Union“ unter anderem dafür einzusetzen, dass Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind.

Zu der Anhörung liegt ferner ein weiterer Antrag der Grünen-Fraktion (18/7654), in der sie auf eine Beschränkung der Abgabe von „anschlagsfähigen Ausgangsstoffen“ dringt. Die Bedrohung durch politisch motivierte Anschläge gehe zunehmend auch von radikalisierten Einzeltätern aus, die zur Durchführung ihrer Taten Unterstützung durch bewusst wenig institutionalisierte, „fluide“ Netzwerke erhalten, argumentiert die Fraktion in dieser Vorlage.

Danach soll die Bundesregierung unter anderem möglichst bald die „Durchführungsrechtsetzung“ zur EU-Verordnung über die „Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe“ vorlegen und dabei „für die Abgabe möglicher Ausgangsstoffe für Explosivstoffe an Endverbraucher zum Zweck der Konkretisierung möglicher Anhaltspunkte einer unerlaubten Weiterveräußerung oder der Verwendung zur Identifizierung verdächtiger Transaktion konkrete Höchstabgabemengen“ definieren.

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