Bund übernimmt Atom-Endlagerung
Berlin: (hib/HLE) Betreiber von Kernkraftwerken sollen für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben, werden aber gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung (18/10353) vor. Die Kraftwerksbetreiber sollen danach für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig bleiben. „Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen“, heißt es in dem Entwurf. Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen die Betreiber übernahmen. Dazu sind von ihnen 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beenden.
Wie die Regierung weiter schreibt, sollen mit dem Risikoaufschlag die über die kalkulierten Entsorgungskosten hinausgehenden Kosten- und Zinsrisiken abgedeckt werden. Sollte ein Betreiber den Aufschlag bis Ende 2022 nicht zahlen, soll er verpflichtet werden, bei Nachschussbedarf des Fonds die entsprechende Mittel einzuzahlen. Diese Nachhaftung erstreckt sich auch auf Zinsrisiken, die dem Fonds entstehen könnten. Von der Pflicht zur Zahlung von Ertragsteuern wird der Fonds freigestellt.
Die bisherigen Zwischenlager sollen bis zum 1. Januar 2019 (teilweise auch 1. Januar 2020) auf den bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber übertragen werden. Dieser Betreiber hat nach dem Entwurf die Möglichkeit, ein zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zu errichten. Dieses Lager hätte dann die Funktion eines Eingangslagers für das Endlager Schachtanlage Konrad. Diese Option müsse aber wirtschaftlich sein.
Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen. „Die Nachhaftung umfasst die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke, die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle, die Zahlungsverpflichtungen an den mit diesem Gesetzentwurf errichteten Fonds sowie die im Falle der Nichtzahlung des Risikoaufschlags bestehende Haftung für Kostensteigerungen bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle“, erläutert die Regierung ihr Vorhaben. Die Nachhaftung diene „dem Schutz von Staat und Gesellschaft vor den erheblichen finanziellen Risiken, die eine Zahlungsunfähigkeit der verantwortlichen Betreibergesellschaft mit sich brächte“, heißt es weiter.
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