Verlustverrechnung kontrovers bewertet
Berlin: (hib/HLE) Pläne der Bundesregierung zur Verlustverrechnung nach einem Anteilseignerwechsel in Unternehmen sind von Experten unterschiedlich bewertet worden. Während einige Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag den Vorschlag der Regierung als Stärkung für innovative Firmen und für Gründer bewerteten, warnten andere vor Steuergestaltungsmodellen zum Beispiel durch sogenannte Mantelkäufe. Es drohten hohen Verluste für die Staatskasse.
Grundlage der Anhörung war der vor der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986). Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen, heißt es in dem Entwurf.
Von Christian Schatz (Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften) wurde die Neuregelung begrüßt. Die Möglichkeit des Verlusterhalts bei einem bisher schädlichen Anteilseignerwechsel verbessere insbesondere für junge innovative Unternehmen die steuerlichen Rahmenbedingungen. Durch frühere Gesetzgebung entstandene Standortnachteile könnten gemindert werden. Auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bezeichneten es in einer gemeinsamen Stellungnahme als wichtig, eine weitere Möglichkeit des Verlusterhalts bei einem sogenannten schädlichen Anteilseignerwechsel zu schaffen: „Gerade im Bereich der Wagniskapitalfinanzierung ist ein Fortbestand des Verlustvortrages ein tragendes Element für den Einstieg von Investitionen in innovative Unternehmen.“ Florian Nöll vom Bundesverband Deutsche Startups erklärte, die Neuregelung dürfe nicht zu eng gefasst werden. Für junge Unternehmen sei es wichtig, Geschäftsmodelle ausprobieren zu können. Änderungen am Geschäftsmodell dürften nicht steuerlich sanktioniert werden.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom) begrüßte in seiner Stellungnahme zwar grundsätzlich den Entwurf. Die Neuregelung werde aber wegen ihrer sehr engen Anwendungsvoraussetzungen nicht die erforderlichen Entlastungen für den besonders wichtigen potenziellen Anwendungsbereich der Startup-Finanzierung bringen.
Viola Bronsema vom Branchenverband der Biotechnologieunternehmen (Bio) begrüßte den Gesetzentwurf. Die bisherige Regelung benachteilige kleine und mittlere Unternehmen der Branche gegenüber großen Unternehmen. Durch Veränderung der Beteiligungsstrukturen würden steuerliche Verlustvorträge anteilig oder vollständig untergehen und private Kapitalgeber müssten zu entrichtende Steuern aus der Substanz mitfinanzieren. „Hierdurch erhöht sich das unternehmerische Wagnis privater Kapitalgeber und es wird für junge Technologieunternehmen schwieriger, das zur Entwicklungs- und Wachstumsfinanzierung erforderliche Eigenkapital zu gewinnen“, stellte der Verband in der Stellungnahme fest und sprach sich zugleich noch für Änderungen an dem Entwurf aus. Auf mögliche Probleme mit dem europäischen Beihilferecht wiesen Professor Jürgen Brandt, Präsident des Deutschen Finanzgerichtstags, und Professor Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) hin.
Für Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain) wird die angestrebte Verhinderung von Steuergestaltungen nicht erreicht. Jarass schloss sich der Feststellung des Bundesrates an, dass der Gesetzentwurf „erhebliches Gestaltungspotenzial“ aufweise. Angesichts der zu erwartenden Steuerausfälle in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich empfahl Jarass, der Gesetzgeber solle besser kleine Leute entlasten statt Finanzinvestoren subventionieren. „Wenn Sie Startups fördern wollen, ist dieser Gesetzentwurf absolut kontraproduktiv“, sagte Jarass.
Herman Längle vom Finanzministerium Baden-Württemberg bewertete die Zielsetzung des Entwurfs positiv, sah aber wie Jarass und auch Förster „einen erheblichen Gestaltungsspielraum“ und empfahl, den Gesetzentwurf nicht rückwirkend zum Jahresbeginn 2016 in Kraft treten zu lassen. Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin) sah den Gesetzentwurf recht breit angelegt. Daher seien Mitnahmeeffekte möglich. Dass die bedeutenden deutschen Industrieunternehmen großartig von dem Gesetz profitieren würden, erwartete Florian Hole vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) dagegen nicht.
Vor drohenden „Kollateralschäden“ durch eine Reaktivierung von Altverlusten warnte Ingo van Lishaut (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen). Das Volumen dieser steuerlich bisher nicht Ansatz zu bringenden Altverluste bezifferte er auf rund 600 Milliarden Euro. Wenn diese Altverluste reaktiviert würden, entspreche dies dem Wegfall mehrerer Jahreseinnahmen an Körperschaftsteuer. Auch Rainer Kambeck (Deutscher Städtetag) sah die Gefahr, dass Altverluste wieder nutzbar gemacht werden könnten.
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