Lastenverteilung in der Unfallversicherung
Berlin: (hib/CHE) Das seit 2008 geltende System der Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Tragung der Rentenlast hat sich bewährt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem aktuellen „Bericht über die Wirkungen der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung“, der nun als Unterrichtung (18/10306) vorliegt. Darin heißt es, dass die Lastenverteilung zur einer spürbaren finanziellen Entlastung traditioneller Gewerbezweige mit rückläufiger Tendenz oder besonders hohen Rentenlasten aus früheren Jahrzehnten wie Bergbau, Bau, Stahl oder Steinbruch führe. Wachsende Wirtschaftsbereiche wie die Dienstleistungsbranchen, der Energiebereich oder die Gesundheitsbereiche würden demgegenüber stärker zu einer solidarischen Lastenverteilung herangezogen.
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