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10.11.2016 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 666/2016

Grüne: Existenzminimum besser absichern

Berlin: (hib/CHE) Das Existenzminimum soll nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anders ermittelt werden als bisher. Das verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (18/10250). Sie kritisieren darin einen kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Regelsätze im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), weil dieser „das Existenzminimum von Alleinstehenden und Familien auf eine zweifelhafte und höchst kritikwürdige Art und Weise“ ermittle. So würden die Regelsätze auf Grundlage der Ausgaben von Gruppen berechnet, die teilweise über noch weniger Geld verfügen als Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, wie zum Beispiel verdeckt Arme. Außerdem würden zahlreiche Ausgaben als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft und dadurch der Regelsatz weiter erheblich gekürzt.

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dafür sorgt, das Existenzminimum „verlässlich und in ausreichender Höhe“ abzusichern. Dazu sollen unter anderem verdeckt Arme, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Aufstocker aus der Vergleichsgruppe herausgenommen werden. Außerdem soll ein Teil der Bedarfe zielgenauer durch Leistungen außerhalb des Regelsatzes abgedeckt werden (Stromkostenpauschale, einmalige Anschaffungen wie Waschmaschinen). Außerdem wollen die Grünen das Bildungs- und Teilhabepaket abschaffen. Die Höhe dieser Leistungen soll statt dessen den tatsächlichen Bedarfen entsprechend angehoben und durch einen Anspruch auf kostenlose Sachleistungen, durch eine verbesserte Infrastruktur und zum Teil über den Regelsatz gewährt werden. Der Gesetzentwurf soll außerdem die Regelsätze für Erwachsene, die nicht in einer Paargemeinschaft zusammenleben, einheitlich gestalten und die Regelbedarfsstufe 3 abschaffen.

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