Familiennachzug zu Flüchtlingen
Berlin: (hib/STO) Deutschland soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke den „Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten“. In einem Antrag (18/10243), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wieder zurückgenommen wird“. Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung müssten „ab sofort entsprechende Visumanträge zur Familienzusammenführung wieder entgegengenommen und bearbeitet werden“, verlangt die Fraktion.
In der Vorlage hält sie der Regierungskoalition vor, den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen „massiv beschränkt“ zu haben. Mit dem Asylpaket II sei der Nachzug zu sogenannten subsidiär Schutzberechtigten - vor allem Bürgerkriegsflüchtlingen - bis März 2018 ausgesetzt worden. Diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei „unmenschlich und menschenrechtswidrig“.
Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die „Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen“, schreibt die Fraktion weiter. Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geändert worden. Seitdem stiegen „der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist“. Betroffen seien vor allem Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan. Bis Ende September 2016 hätten bereits knapp 90.000 Menschen einen nur subsidiären Schutzstatus erhalten.
Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung zudem das Bamf anweisen, zur Entscheidungspraxis vor dem Inkrafttreten des Asylpaketes II zurückzukehren. Das heiße, bei syrischen Asylsuchenden wegen der Gefahr politischer Verfolgung im Regelfall einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erteilen und wieder von der Möglichkeit beschleunigter, schriftlicher Anerkennungsverfahren Gebrauch zu machen „in Fällen, in denen keine persönliche Anhörung aufgrund von Zweifeln an der Herkunft, dem individuellen Vorbringen oder wegen Sicherheitsbedenken erforderlich ist“. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage kurzfristig personelle Aufstockungen und räumliche Erweiterungen in den maßgeblich betroffenen deutschen Visastellen sowie organisatorische Erleichterungen im Visumverfahren vornehmen, um einen zeitnahen Familiennachzug zu anerkannten Schutzberechtigten zu gewährleisten.
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