Ausschreibung bei Kraft-Wärme-Kopplung
Berlin: (hib/HLE) Die Förderung der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll geändert werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (18/10209) eingebracht. Der Entwurf sieht vor, dass KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt in Zukunft nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Die Ausschreibungen betreffen auch innovative KWK-Systeme. Dies ermögliche eine bessere Mengensteuerung, bedeute mehr Planbarkeit für die Marktakteure und erhöhe die Kosteneffizienz in der Förderung, erwartet die Bundesregierung. Durchgeführt werden sollen die Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur.
Zur Eigenversorgung mit Strom heißt es, diese werde seit 2014 teilweise mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet, um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Ausgenommen seien bis Ende 2017 Bestandsanlagen. Die mit dem Entwurf vorgelegte Anschlussregelung schreibt den Vertrauensschutz für Bestandsanlagen fort, eine Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage gibt es nicht. „Eine Umlagepflicht entsteht erst dann, die Stromerzeugungsanlage grundlegend erneuert wird, das heißt, wenn der Generator ausgetauscht wird“, heißt es in dem Entwurf. In solchen Fällen bleibe die EEG-Umlage aber um 80 Prozent verringert. Neuanlagen müssen die volle EEG-Umlage bezahlen, wobei sich der Satz bei Erneuerbare-Energien- und KWK-Strom auf 40 Prozent der Umlage verringert. Da der Eigenverbrauch in die Besondere Ausgleichsregelung einbezogen wird, sollen Unternehmen, die die entsprechenden Kriterien erfüllen, höchstens 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen.
Stromletztverbraucher wie Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit einem Stromverbrauch bis zu einer Gigawattstunde können durch die Bestimmungen mit einer finanziellen Entlastung rechnen. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Entlastung nach Ablauf der Übergangsfristen 365 Millionen Euro im Jahr betragen.
Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme diverse Änderungen vor. Mit Sorge verweisen die Länder auf das Ausmaß der Abregelungen von regenerativen Stromerzeugungsanlagen. Diese Abregelungen würden diametral zu den energie-und klimapolitischen Zielen der Energiewende stehen. Daher soll die Bundesregierung ein Konzept zur Optimierung der Netzsteuerung vorlegen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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