Anpassung von Begutachtungskriterien
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Forderungen nach Anpassung der Begutachtungskriterien in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
In der Petition wird eine Reform bei der Einstufung gesundheitlicher Merkmale im Sinne des Schwerbehindertenrechts bei organtransplantierten Kindern gefordert - ebenso wie eine neue Definition des Begriffs „schwerer Immundefekt“ durch den zuständigen Sachverständigenrat. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Begutachtungskriterien der VersMedV in Zusammenhang mit der Beurteilung der Hilflosigkeit von Kindern und Jugendlichen nicht auf dem neusten medizinischen Stand seien.
Konkret bemängelt der Petent eine Regelung im VersMedV, wonach die Hilflosigkeit bei angeborenen, erworbenen und therapieinduzierten schweren Immundefekten für die Dauer des Immunmangels dann anzunehmen ist, wenn dieser eine ständige Überwachung wegen der Infektionsgefahr erforderlich macht. Nach Ansicht des Petenten haben organtransplantierte Kinder hingegen dauerhaft einen schweren Immundefekt und müssten daher das Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und die entsprechenden Nachteilsausgleiche erhalten.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme des BMAS, wonach im Rahmen der derzeit laufenden Gesamtüberarbeitung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze der Ärztliche Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin beim Ministerium eine Facharbeitsgruppe eingerichtet habe, die sich mit immunologischen Fragen befasse. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe, so heißt es weiter, mündeten in einer Anpassung der derzeitigen Begutachtungskriterien und fänden ihren Niederschlag in einer Änderungsverordnung zur VersMedV. Laut BMAS kann die Gesamtüberarbeitung „aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der medizinischen Fachgebiete mehrere Jahre in Anspruch nehmen“. Schließlich müssten alle Begutachtungsgrundsätze auf ihre wissenschaftliche Aktualität überprüft und unter Berücksichtigung der Kriterien der evidenzbasierten Medizin fortentwickelt werden.
Darin eingeschlossen sei auch die Überprüfung der Begutachtungskriterien zur Vergabe des Merkzeichens H. Der genaue Termin, wann diese Begutachtungskriterien im Zusammenhang mit organtransplantierten Kindern und Jugendlichen überarbeitet sein könnten, stehe noch nicht fest, heißt es in der Vorlage.
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