Anhörung zu Luftsicherheitsgesetz
Berlin: (hib/STO) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (18/9752) stößt bei Experten auf unterschiedliche Einschätzungen. Dies wurde am Montag bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu der Vorlage deutlich. Mit der Neuregelung soll das nationale Recht an die EU-Luftsicherheitsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen angepasst werden. Zugleich soll der Vorlage zufolge das Sicherheitsniveau im Bereich der Luftfracht erhöht werden.
So soll das Bundesinnenministerium unter bestimmten Voraussetzungen ein „Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot für einzelne Luftfahrzeuge oder eine näher bestimmte Gruppe von Luftfahrzeugen“ verhängen können. Laut Ministerium sollen zudem zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Anschlägen durch mögliche Innentäter die Vorschriften für die Zuverlässigkeitsüberprüfung verschärft werden: Danach bedürfen künftig auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, einer behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies betreffe insbesondere das im Frachtbereich tätige Personal.
Darüber hinaus wird den Angaben zufolge erstmals die Zulassung und Überwachung der an der sicheren Lieferkette für Luftfracht beteiligten Unternehmen im nationalen Recht geregelt. Gleichzeitig würden die Verfahren konkretisiert, mit denen die europäischen Bestimmungen zur Kontrolle der Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht oder Luftpost von einem Drittstaaten-Flughafen in die EU befördern, in Deutschland umgesetzt werden. Mit der Einführung einer bundeseinheitlichen Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik sollen schließlich einheitliche Qualitätsstandards in allen Bereichen sichergestellt werden, in denen diese besondere Technik zum Einsatz kommt.
Professor Hartmut Aden von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht kritisierte die vorgesehenen „Beleihungsregelungen“ zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Private. Hier sehe der Gesetzentwurf eine bedenkliche Ausweitung vor, „weil die Beleihung erstmals auch auf bewaffnete Mitarbeiter von Beliehenen ausgeweitet wird“. In einem Flughafen steige aber mit der Zahl der Waffenträger „nicht unbedingt die Sicherheit“. Vielmehr könne es auch „im Ergebnis unsicherer werden“. Auch gebe es gute Gründe zu vermuten, dass eine solche Regelung verfassungswidrig ist.
Professor Frank Bätge von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen verwies darauf, dass es bereits derzeit Beleihungsmöglichkeiten im Bereich der Personen- und Gepäckkontrolle gebe. Dies werde „jetzt nicht unbeträchtlich ausgeweitet“ auf Zulassungs- und Zertifizierungsüberprüfungen sowie auf den Streifendienst in diesem Bereich. Im Gesetzentwurf werde nicht dargestellt, warum man eine Beleihung in diesem Bereich zulasse. Das müsse man „kritisch überdenken“.
Der Rechtsanwalt Professor Elmar Giemulla begrüßte, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung an die Stelle der beschäftigungsbezogene Überprüfung treten solle. Letztere reiche für die Angehörigen der Lieferkette wohl nicht mehr aus und stelle auch ein großes Haftungsrisiko für die betroffenen Unternehmen dar, argumentierte Giemulla. Er verwies zugleich darauf, dass man auch bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung eine föderale Struktur mit 16 unterschiedlichen Landesbehörden habe. Daher „wäre vorzuschlagen, dass dieses Thema hier zentralisiert wird“.
Harald Olschok, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheitswirtschaft, sagte, seine Organisation begrüße grundsätzlich den Gesetzentwurf. Olschok machte allerdings zugleich deutlich, dass sich auch sein Verband eine stärkere Zentralisierung gewünscht hätte, wie sie Giemulla angesprochen habe.
Gerhard Ott, Geschäftsführer der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München, betonte mit Blick auf die Zuverlässigkeitsüberprüfung, die „Schaffung der Regelvermutung der Unzuverlässigkeit bei Straftaten“ erleichtere die Entscheidungsfindung der Behörden sehr stark. Sie werde auch zu einer Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis bei den Ländern führen.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, bemängelte, der Gesetzentwurf manifestiere die in Deutschland vorhandene Behördenstruktur. Die Gewerkschaft der Polizei vertrete die Auffassung, „dass wir hier eine Zentralstelle bräuchten“ und verfolge den Ansatz „Sicherheit aus einer Hand“.
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