Medienöffentlichkeit von Gerichtsverfahren
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung will das seit 1964 bestehende Verbot der Medienübertragung aus der Gerichtsverhandlung „moderat“ lockern. Dies sieht ein jetzt dem Bundestag überstellter Gesetzentwurf (18/10144) „zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen“ vor. Eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz soll zum einen Tonübertragungen in einen Medienarbeitsraum ermöglichen, wie sie zuletzt für den Münchener NSU-Prozess gefordert worden waren. Außerdem soll „die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen Fällen“ in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden können. Weiterhin soll es künftig heißen: „Ton- und Filmaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse können zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken von dem Gericht zugelassen werden, wenn es sich um ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handelt.“ Diese Aufnahmen sollen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein, sondern dem Bundes- oder Landesarchiv zur Verfügung gestellt werden.
Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, „die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Personen in gerichtlichen Verfahren zu verbessern“. Diese Hilfen seien derzeit mit Ausnahme der Strafverfahren auf die Hauptverhandlung begrenzt, führt der Gesetzentwurf aus. Künftig sollten sie für das gesamte Verfahren beansprucht werden können.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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