Straftat Digitaler Hausfriedensbruch
Berlin: (hib/PST) Der Bundesrat sieht Strafbarkeitslücken beim unbefugten Eindringen in fremde Computer. Mit einem Gesetzentwurf (18/10182) will er diese schließen und eine „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch“ einführen. Ein neu eingeführter Paragraf 202e des Strafgesetzbuches soll den neuen Straftatbestand detailliert beschreiben und mit bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft bewehren. In dem Gesetzentwurf heißt es, IT-Systeme seien „mindestens ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht und wie das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen“. Derzeit seien aber „sogar Fahrräder besser geschützt als Computer mit höchstpersönlichen Daten“. Von der unbefugten Nutzung informationstechnischer Systeme gehe eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus.
Die Bundesregierung bestreitet in ihrer Stellungnahme die vom Bundesrat angeführten Schutzlücken und zählt eine Reihe von Strafvorschriften auf, nach denen das unbefugte Eindringen in fremde IT-Systeme belangt werden könne. Sie sagt aber zu, trotz der Bedenken im weiteren Verfahren zu prüfen, „ob und inwieweit Strafbarkeitslücken ein gesetzgeberisches Handeln erforderlich machen“ und gegebenenfalls einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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