Mögliches „racial profiling“ thematisiert
Berlin: (hib/STO) „Mögliches ,racial profiling' durch die Bundespolizei“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10179). Wie die Fraktion darin schreibt, sind polizeiliche Kontrollmaßnahmen nach dem Prinzip des sogenannten racial profiling nicht zulässig. Immer wieder komme es indes zu Beschwerden von Betroffenen, die angeben, von Polizisten aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert worden zu sein. Zuletzt sei bekannt geworden, dass der stellvertretende Chef von Interpol und Polizeichef von Namibia, Sebastian Ndeitunga, nach der Landung auf dem Flughafen Frankfurt am Main am 2. Oktober 2016 kontrolliert worden ist. Die Umstände der Kontrolle wiesen „eindeutig darauf hin, dass der hochrangige Polizist Opfer des verbotenen ,racial profilings' wurde“. Wissen will die Fraktion unter anderem, welche Angaben die Bundesregierung zu den näheren Umständen der Kontrollmaßnahmen gegenüber Ndeitunga und anderen Passagieren machen kann, die zusammen mit diesem am 2. Oktober 2016 aus Namibia eingetroffen waren.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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