Datenauswertungen der BaFin
Berlin: (hib/HLE) In vier Fällen haben Staatsanwaltschaften, das Bundeszentralamt für Steuern und ein Finanzamt Kontakt mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgenommen und sich nach Transaktionsdaten des Wertpapierhandels erkundigt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9731) weiter berichtet, werden die Transaktionsdaten auch zur Erstellung von Gutachten über Marktmanipulationen verwendet. Hintergrund für die von Staatsanwaltschaften oder Gerichten beauftragten Gutachten sei meistens die Frage, ob durch eine mutmaßliche Marktmanipulationshandlung auf den Kurs der entsprechenden Finanzinstrumente eingewirkt worden sei.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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