Umverteilung von Flüchtlingen
Berlin: (hib/STO) Die Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/9932). Wie die Abgeordneten darin schreiben, hat die Europäische Kommission im Mai 2015 einen zeitlich befristeten Verteilungsmechanismus für Menschen eingeführt, die eindeutig internationalen Schutz in der EU benötigen. Insgesamt sollten im Laufe von zwei Jahren 160.000 Menschen aus Griechenland und Italien auf andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Der Europäische Rat habe den Umverteilungsvorschlag der Kommission im September 2015 mehrheitlich beschlossen. Die Umverteilung solle entsprechend einem von der Kommission vorgestellten Schlüssel zur gerechten Verteilung erfolgen. Danach entfielen auf Deutschland 27.485 Personen.
Wissen will die Fraktion, wie viele Schutzsuchende bis September 2016 aus Griechenland beziehungsweise Italien in die Bundesrepublik umverteilt wurden. Auch erkundigt sie sich danach, wie viele Menschen bis einschließlich September 2016 „eine Umverteilungszusage nach Deutschland“ erhalten haben, aber sich noch in Griechenland oder Italien befinden. Ferner fragt sie unter anderem, wie viele Menschen die Bundesregierung bis Ende des laufenden Jahres aus den Mittelmeeranrainern nach Deutschland umgesiedelt haben möchte.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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