Grüne für Rehabilitatierung Homosexueller
Berlin: (hib/PST) Verurteilungen nach den abgeschafften, gegen Homosexuelle gerichteten Strafrechtsbestimmungen sollen aufgehoben werden. Dazu haben die Grünen jetzt einen Gesetzentwurf (18/10117) eingebracht. Es geht dabei um seit 1945 ergangene Urteile nach den teils bis 1969, teils bis 1994 gültigen Paragrafen 175 und 175a Nummer 3 und 4 des bundesdeutschen Strafgesetzbuches sowie Paragraf 151 des Strafgesetzbuches der DDR. „Verurteilende strafgerichtliche Entscheidungen“ nach diesen Paragrafen, die „im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen haben“, werden aufgehoben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Antragsberechtigt sollen der Verurteilte selbst oder nahe Hinterbliebene sein. Sollte kein naher Hinterbliebener zu ermitteln sein, hat die Staatsanwaltschaft dem vorgeschlagenen Gesetzestext zufolge von Amts wegen tätig zu werden, „wenn dafür ein berechtigtes Interesse dargetan wird“.
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