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24.10.2016 Verteidigung — Gesetzentwurf — hib 622/2016

Sicherheitsüberprüfung von Soldaten

Berlin: (hib/AW) Deutsche Soldaten müssen sich zukünftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes (18/10009) vor. Von der Überprüfung gemäß den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sollen sowohl Berufs- und Zeitsoldaten als auch Freiwillig Wehrdienst Leistende betroffen sein.

Die Bundesregierung möchte mit der Gesetzesänderung verhindern, dass gewaltbereite Extremisten in den Genuss einer militärischen Ausbildung kommen, die sie zur Verübung von Terrorakten und anderen Gewalttaten befähigen. Soldaten würden im Rahmen ihrer Grundausbildung an Kriegswaffen ausgebildet. Mit den erworbenen Fähigkeiten „können terroristische Anschläge mit einem deutliche höheren Maß an Schaden angerichtet werden, als ohne diese Grundfertigkeiten“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Bislang wird von angehenden Soldaten nur ein Führungszeugnis oder eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung eingefordert. Diese Maßnahmen erlaubten jedoch keine umfassenden Erkenntnisse über einen möglichen extremistischen Hintergrund der Bewerber, heißt es in der Begründung der Gesetzesvorlage.

Die anfallenden jährlichen Personal- und Sachkosten der Sicherheitsüberprüfungen bei der Bundeswehr und beim Militärischen Abschirmdienst, beim Bundeskriminalamt und der Bundespolizei, beim Bundesdatenschutzbeauftragten, beim Verfassungsschutz und beim Bundesnachrichtendienst beziffert die Bundesregierung auf rund 8,2 Millionen Euro. Die Regierung rechnet mit etwa 20.000 Neueinstellungen und Sicherheitsüberprüfungen von Soldaten ei der Bundeswehr pro Jahr.

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