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21.10.2016 Inneres — Gesetzentwurf — hib 619/2016

Familiennachzug für subsidiär Geschützte

Berlin: (hib/STO) Die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen „Asylpaket II“ eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgenommen werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (18/10044) hervor.

Wie die Abgeordneten in der Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) „eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt“. Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit „zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien“.

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass im Jahr 2015 in nahezu 100 Prozent der Fälle syrischen Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, die Zuerkennung dieses Schutzstatus aber in den vergangenen Monaten deutlich gesunken sei. Bereits im April 2016 hätten rund 16 Prozent der syrischen Schutzsuchenden „nur noch subsidiären Schutz“ erhalten, im Juni 46 Prozent und im August rund 70 Prozent. Damit sei „inzwischen eine sehr große Gruppe vom Familiennachzug innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgeschlossen“.

Viele der Menschen hätten die Weiterflucht nach Europa jedoch alleine angetreten, um ihrer Familie die lebensgefährliche Überfahrt über das Meer zu ersparen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Wartezeit von zwei Jahren werde „die Familienangehörigen in die Schlepperboote drängen“ und halte „Flüchtlinge, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, innerlich und äußerlich davon ab, hier wirklich anzukommen“.

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