Ausschuss votiert für EU-Schulprogramm
Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt die Zusammenlegung der EU-Schulprogramme für Obst, Gemüse sowie Milch für Bildungseinrichtungen. Am Mittwochmorgen haben sich die Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für die Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/9519) im Plenum ausgesprochen. Das Gesetz war erforderlich geworden, um die auf EU-Ebene erfolgte Zusammenlegung der bisher gewährten Beihilfen bundeseinheitlich anzupassen und das von der Europäischen Union finanzierte Programm in den Bundesländern weiterhin zu ermöglichen. Die CDU/CSU begrüßte die Zusammenlegung der Programme, weil dadurch der Bürokratieaufwand reduziert werden könne. Ein elementarer Fortschritt sei zudem, dass die Mitfinanzierungspflicht seitens der Bundesländer entfalle. „Nun müssen wir sehen, wie es jetzt umgesetzt wird“, hieß es aus der Fraktion. Auch die Sozialdemokraten befürworteten den Gesetzentwurf, weil dadurch Kinder und Jugendliche mehr über ausgewogene Ernährung lernen. Aber nur das Wissen reiche nicht. „Auch die Eltern müssen erreicht werden“, meinte die SPD. Darüber hinaus sei es ebenso wichtig, die Bewegung der Heranwachsenden zu fördern. Gemeinsam monierten SPD, Linke und Grüne, dass zu den förderfähigen Milchprodukten wie Schokomilch oder Joghurt auch gezuckerte Produkte zählen würden. „Hochzuckerhaltige Süßigkeiten sind nicht ausgeschlossen“, kritisierte die Linksfraktion. Die Grünen, die gegenüber dem Programm ihre Zustimmung aussprachen, regten an, auf nationaler Ebene die Vorgaben im Hinblick auf den Zuckeranteil zu schärfen. Auf EU-Ebene solle zudem bei zukünftigen Festlegungen über die Standards der Nährwertprofile auf eine Minimierung des Zuckers geachtet werden. Als unvorteilhaft monierte Die Linke, dass die Lehrer nicht am Programm Teil nehmen dürfen, „obwohl sie als Vorbild wirken“. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am 20. Oktober im Plenum abgestimmt. Der Bundesrat hatte bereits im September laut einer Unterrichtung der Regierung (18/9760) den Gesetzentwurf befürwortet. Dem EU-Schulprogramm steht ab dem Schuljahr 2017/2018 EU-weit eine Beihilfe in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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