Maßnahmen zur technischen Überwachung
Berlin: (hib/STO) „Besondere Maßnahmen zur technischen Überwachung“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9913). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, in wie vielen Fällen das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Zoll sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem Jahr 2010 „die Kommunikation von Betroffenen durch Empfangsgeräte erfasst und erhoben“ haben, indem diese „für die Betroffenen nicht erkennbar in eine von ihnen genutzte Kommunikationsplattform (Mail, Chat etc.) zugeschaltet wurden“. Auch möchte sie unter anderem wissen, wie die Sicherheitsbehörden des Bundes sicherstellen, „dass anlässlich solcher Maßnahmen nicht allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erlangt werden“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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