Merkel-Äußerung bewirkte Kursänderung des BND
Berlin: (hib/wid) Mit ihrer Bemerkung, befreundete Staaten sollten einander nicht bespitzeln, hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Bundesnachrichtendienst (BND) in erhebliche Verlegenheit gestürzt. Dies berichtete ein seinerzeit zuständiger Unterabteilungsleiter am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Erst aus Anlass dieser Äußerung Merkels habe der damalige BND-Präsident Gerhard Schindler erfahren, dass auch die eigene Behörde in ihrer Fernmeldeaufklärung Selektoren „steuerte“, die zur Ausspähung von Regierungsstellen und anderen Zielen in EU- und Nato-Ländern geeignet waren, sagte der Zeuge D.B. Der heute 56-jährige war von Juli 2011 bis Oktober 2014 als Unterabteilungsleiter zuständig für Nachrichtenbearbeitung in der Abteilung Technische Aufklärung (TA).
„Abhören unter Freunden, das geht gar nicht“, hatte Merkel am 23. Oktober 2013 erklärt, nachdem bekannt geworden war, dass die amerikanische National Security Agency (NSA) ihr Mobiltelefon belauscht hatte. Seine erste Reaktion darauf sei gewesen, berichtete der Zeuge, dass er sich die Frage gestellt habe: „Wie wirkt sich das konkret auf unsere Steuerung aus?“ Die Äußerung Merkels habe im BND einigen Wellenschlag erzeugt: „Es gab dazu Gespräche.“ Präsident Schindler habe sich mit der Abteilung TA in Verbindung gesetzt und sich sowohl schriftlich als auch mündlich über die Verwendung der Selektoren unterrichten lassen. Er habe anschließend persönlich das Kanzleramt informiert und von dort die strikte Weisung mitgebracht, die Ausspähung von EU- und Nato-Partnern umgehend zu beenden.
Er selber habe am 28. Oktober 2013 im Beisein eines zuständigen Referatsleiters den entsprechenden Anruf Schindlers entgegengenommen, berichtete der Zeuge. Er habe in den folgenden Wochen überdies Gelegenheit gehabt, die Vorgänge im Kanzleramt persönlich zu erläutern. Er sei zwei Jahre später auch Ansprechpartner der „Task Force“ gewesen, der Ermittlergruppe, die das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) eingesetzt hatte, nachdem die Information über die Verwendung politisch fragwürdiger Selektoren durch den BND auch dort angekommen war.
Der Zeuge betonte allerdings, er selbst habe bereits im Frühjahr 2013, also vor Beginn der Snowden-Affäre, die bisherige Praxis, auch Verbündete ins Visier zu nehmen, kritisch hinterfragt. Bis dahin habe es für die Prüfung der Zulässigkeit eines Suchmerkmals in der Fernmeldeaufklärung nur zwei Kriterien gegeben. Das eine sei die Frage gewesen, ob ein Selektor ins Auftragsprofil des BND passte. Das andere, ob deutsche „Grundrechtsträger“ betroffen waren. Bürger oder Institutionen anderer, auch verbündeter, Länder seien nicht relevant gewesen.
Im Frühjahr 2013 habe er in einer der wöchentlichen Referatsleiterbesprechungen erstmals die Frage aufgeworfen, ob es nicht einer eigenen Weisung bedürfe, um mehr Rechtssicherheit zu gewinnen, sagte der Zeuge. Einen „konkreten Anlass“, ein „besonderes Ereignis“, wodurch das Thema zwingend auf die Tagesordnung gekommen wäre, habe es nicht gegeben. Die Teilnehmer der Besprechung seien sich einig gewesen, dass möglicherweise ein Regelungsbedarf, aber „kein unmittelbarer Handlungsbedarf“ vorliege. Sie hätten deshalb die Amtsspitze auch nicht eingeweiht.
Er selber habe dann bis September in mehreren Varianten einen Weisungsentwurf entwickelt und im August einige der problematischen BND-Selektoren auch schon abschalten lassen. Die Weisung des Präsidenten habe seine Vorarbeiten aber überholt, sagte der Zeuge.
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