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Deutscher Bundestag - Archiv

22.09.2016 Menschenrechte — Ausschuss — hib 537/2016

Polenz : Versöhnung auf gutem Weg

Berlin: (hib/AHE) Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung, Ruprecht Polenz, sieht den Versöhnungsprozess zwischen Deutschland und Namibia auf einem guten Weg. „Das Klima der Verhandlungen ist sehr positiv“, sagte Polenz am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Seit November 2015 verhandeln der frühere CDU-Abgeordnete und ehemalige Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses und sein namibischer Counterpart, Zed Ngavirue, über eine gemeinsame Regierungserklärung zu den Verbrechen deutscher Kolonialtruppen zwischen 1904 und 1908 an den Herero, Nama, Damara und San. Im Zentrum stehe die Aufgabe, die Ereignisse zwischen 1904 und 1908 in einer gemeinsamen Sprache und angemessen zu beschreiben, sagte Polenz. In einer solchen Erklärung dürfe deshalb auch das Bekenntnis zum Begriff des Völkermords nicht fehlen. Polenz signalisierte, dass über weite Teile des Textes bereits Konsens bestehe. Er kündigte an, bis spätestens Frühjahr nächsten Jahres eine Zwischenstand oder den bereits ausverhandelten Text vorzulegen.

Polenz machte außerdem deutlich, dass nach mehr als einem Jahrhundert über politisch-moralische Fragen, nicht aber über Rechtsfragen und damit verbunden über Reparationen und direkte Entschädigungen für die Nachfahren der Opfer verhandelt werden könne. Es gehe vielmehr darum, die bereits heute guten deutsch-namibischen Beziehungen noch zu verbessern: Vorgeschlagen würden dafür Projekte im Sinne einer gemeinsame Erinnerungskultur, deren Handschrift sich in Schulbüchern, in der Forschung und in Form von Gedenkstätten finden lasse. Auch der Jugendaustausch könnte dazu gehören - Polenz berichtete, dass auf namibischer Seite die „Aktion Sühnezeichen“ als ein Vorbild für einen solchen Freiwilligen- und Friedensdienst genannt worden sei. Hinzu könnten zusätzlich zur bestehenden deutsch-namibischen Entwicklungszusammenarbeit Mittel etwa für Projekte der beruflichen Bildung, für die Infrastruktur und Armutsbekämpfung in Namibia kommen. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die würdige Rückführung von Kulturgütern und der Gebeine von Opfern der deutschen Kolinialtruppen, die sich noch immer in deutschen Archiven befänden, darunter in der Berliner Charité.

Polenz räumte ein, dass es Stimmen bei den Hereros und Namas gebe, die sich vom Verhandlungsprozess unter dem Motto „Ohne uns, über uns, gegen uns“ ausgeschlossen sähen. Zwar führe auch er im Einvernehmen mit der namibischen Regierung Gespräche mit Vertretern der Herero und Nama. Die Einbindung der Hinterbliebenen in den Verhandlungsprozess sei aber in erster Linie Aufgabe der namibischen Seite. „Ich kann nur davon abraten, das von deutscher Seite organisieren zu wollen.“ Ein weiteres Problem sei, dass die Erwartungen an deutsche Entschädigungen unter Hereros und Namas teils in „unrealistische Höhen“ geklettert seien. Die namibische Regierung fürchte nicht zu Unrecht um die Einheit des Landes, wenn dadurch der Eindruck entstehe, dass andere Völker Namibias übervorteilt würden.

22.09.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 537/2016

Linke: Mehr Frauenförderung an Unis

Berlin: (hib/ROL) Die Linke will die Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft durchsetzen. Das schreibt sie in ihrem Antrag (18/9667). Sowohl strukturelle Diskriminierung wie auch eine direkte Frauendiskriminierung sei an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach wie vor Alltag. Das gelte teilweise für ganze Fachrichtungen und es gelte besonders für die Führungs- und Entscheidungsebenen. Obwohl über die Hälfte aller Studienabschlüsse von Frauen erbracht würden und es im Bereich der Promotionen seit Jahrzehnten bereits fächerübergreifend einen stabilen Frauenanteil von mindestens einem Drittel bis über 40 Prozent gebe, würde es keinen angemessen schnellen und flächendeckenden Anstieg des Frauenanteils unter den Habilitierenden oder innerhalb der Professorinnenschaft geben.

Nach wie vor würde der Anteil der Wissenschaftlerinnen mit steigendem Qualifikationsniveau sinken, die an Hochschulen oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen tätig sind. Laut dem Datenreport 2015 der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zu Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung liege der Anteil an Frauen im Bereich der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen sowie Dozentinnen und Assistentinnen an Hochschulen bei etwa 40 Prozent - doch ihre Arbeitsstellen seien zu fast 90 Prozent befristet und 55 Prozent von ihnen arbeiten in Teilzeit, unterstreicht die Linke. Im Jahr 2013 hatten Frauen nur 21 Prozent der unbefristeten Stellen für Professoren inne.

Ähnliche Verhältnisse würden sich auch in der außerhochschulischen Forschung finden, schreibt die Linke. In den vier großen gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten Wissenschaftsorganisationen Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und Leibniz-Gemeinschaft (WGL) werden Frauen im wissenschaftlichen Bereich ebenfalls zu rund zwei Dritteln befristet beschäftigt. Über 40 Prozent aller Wissenschaftlerinnen an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen seien teilzeitbeschäftigt, bei ihren männlichen Kollegen seien es nicht einmal 20 Prozent.

Die Linke fordert unter anderem in Abstimmung mit den Ländern, die Politik der durch temporäre Pakte befristeten Finanzierung des Wissenschaftssystems zu beenden. Stattdessen müsse die Grundfinanzierung deutlich angehoben werden und auf einem hohen Niveau verstetigt werden. Die Linke fordert mit einer Entfristungsoffensive und einem Anreizprogramm zehn Jahre lang die Einrichtung von 100.000 unbefristeten Stellen durch Entfristung oder Neuschaffung zu fördern, um auf diesem Wege knapp der Hälfte des angestellten wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen eine dauerhafte Perspektive zu ermöglichen. Es soll ein Anteil von 50 Prozent Frauen angestrebt werden.

Ferner tritt die Linke dafür ein, mehr Stellen zu schaffen, um die Betreuungsrelation an den Hochschulen von 13 Studenten pro Vollzeitäquivalent an wissenschaftlichen Beschäftigten zu erreichen. Auch hier sollen mindestens 50 Prozent der Stellen mit Frauen besetzt werden. Die jährliche Fördersumme des Professorinnenprogramms wie auch der Anteil von W3 Professuren an allen geförderten Professuren müsse verdoppelt werden.

Ferner schlägt die Linke vor, gemeinsam mit den Ländern eine Reform der Karrierewege und Personalstrukturen im Wissenschaftsbereich unter Berücksichtigung der Förderung der Chancengerechtigkeit einzuleiten, um eine breitere Berufsperspektive für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler neben der Professur zu ermöglichen.

22.09.2016 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 537/2016

Anhörung zur Transparenz im IT-Bereich

Berlin: (hib/HLE) Um die Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (18/8804) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 28. September 2016. Ab 11.30 Uhr wollen die Abgeordneten im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses sieben Sachverständige zu der Transparenzverordnung befragen.

Die von der Bundesnetzagentur vorgelegte Verordnung sieht vor, dass Kunden von Telekommunikationsunternehmen bessere Informationen über die Qualität ihrer Internetzugänge erhalten müssen. Die Unternehmen müssen den Kunden vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen, das die wesentlichen Vertragsbestandteile aufzeigt. In dem Produktinformationsblatt ist eine Reihe von wichtigen Angaben zu machen: So müssen die Anbieter die Vertragslaufzeiten, die minimale, normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate ebenso nennen wie die Rahmenbedingungen zu einer etwaigen Reduzierung der Datenübertragungsrate („Drosselung“).

Auch nach der Freischaltung des Anschlusses haben die Kunden einen Rechtsanspruch auf Information zur aktuellen Datenübertragungsrate ihrer Mobilfunk- beziehungsweise Festnetzanschlüsse. Außerdem werden die Anbieter verpflichtet, dem Endnutzer die vertraglich vereinbarte minimale und maximale Datenübertragungsrate sowie die tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate darzustellen. Eine weitere Neuregelung betrifft die Mindestvertragslaufzeit, deren Ende für Verbraucher oft nur schwer zu ermitteln ist. Vorgeschrieben wird jetzt der regelmäßige Abdruck dieses Datums in der Monatsrechnung. Bei Verträgen mit beschränktem Datenvolumen wird eine Informationspflicht eingeführt. Die Kunden sollen auf mindestens tagesaktueller Basis erfahren können, wie hoch ihr bislang verbrauchtes Datenvolumen ist.

Als Sachverständige sind geladen: Lieselotte Weber (Bundesnetzagentur), Fabian Riewerts (Deutsche Telekom AG), Isabel Tilly (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten), Linus Neumann (Netzpolitik.org), Nick Kriegeskotte (Bitkom), Volker Tripp (Digitale Gesellschaft) und Carola Elbrecht (Verbraucherzentrale Bundesverband).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

22.09.2016 Wirtschaft und Energie — Antrag — hib 537/2016

Linke verlangt CETA-Stopp

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke verlangt einen Stopp des geplanten europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA. In einem Antrag (18/9665), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, den deutschen Vertreter im EU-Ministerrat anzuweisen, sowohl die EU-Vorschläge zur Unterzeichnung als auch zur vorläufigen Anwendung des Abkommens abzulehnen. Sollten die Beschlüsse im EU-Rat mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden und der deutsche Vertreter im Rat überstimmt werden, soll die Bundesregierung juristisch gegen diese Beschlüsse vorgehen.

Die Linksfraktion erklärt in ihrem Antrag, die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens würde sowohl gegen das Unionsrecht als auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Kritisiert wird beispielsweise die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie „gerechte und billige Behandlung“ oder „indirekte Enteignung“. Zum Investitionsschutz heißt es, trotz mancher verbesserter Verfahrensaspekte bleibe das Grundproblem bestehen: „Handelsinteressen werden strukturell höher gewichtet als Gemeinwohlinteressen.“ Die Regulierungsautonomie werde eingeschränkt, das Vorsorgeprinzip aufgegeben, und der Schutz der Daseinsvorsorge und der kommunalen Selbstversorgung sei gefährdet.

22.09.2016 Wirtschaft und Energie — Antrag — hib 537/2016

Koalition will Erklärungen zu CETA

Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen wollen zusätzliche Erklärungen zur Ergänzung des geplanten europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA. In einem Antrag (18/9663), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, sollen die zwischen der EU und Kanada getroffenen Vereinbarungen zu CETA „im Zuge des weiteren Prozesses in rechtsverbindlichen Erklärungen festgehalten werden“.

Die Fraktionen nennen mehrere Bereiche, in denen noch Klärungsbedarf besteht. So werden die Schiedsgerichtsvereinbarungen begrüßt. Es gebe hier aber noch „unbestimmte Rechtsbegriffe“ zu klären. Ein weiterer Punkt ist die Daseinsfürsorge. Dazu zählen Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheit oder soziale Dienstleistungen. „Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Sachen Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf“, verlangen die Koalitionsfraktionen. Auch hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssten gewährleistet bleiben: „Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klargestellt werden.“

Außerdem warnen die Fraktionen davor, CETA auch in den Bereichen vorläufig anzuwenden, die in nationale Zuständigkeit fallen. Zur vorläufigen Anwendung der in EU-Zuständigkeit liegenden Teile von CETA heißt es, diese dürften erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft gesetzt werden.

Insgesamt würdigen die Fraktionen den Handel mit Kanada. Für Deutschland sei Kanada mit 9,9 Milliarden Euro Ausfuhrvolumen und vier Milliarden Euro Einfuhrvolumen ein wichtiger Handelspartner. Durch CETA werde der Zoll für Industriegüter praktisch auf null sinken.

22.09.2016 Kultur und Medien — Gesetzentwurf — hib 537/2016

Novellierung des Bundesarchivgesetzes

Berlin: (hib/AW) Die Schutzfristen im Bundesarchiv sollen deutlich verkürzt werden. Dies sieht eine Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9633) zur Novellierung des Bundesarchivrechts vor. Mit der Neuregelung soll das Bundesarchiv nutzer- und wissenschaftsfreundlicher werden.

So sollen die Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut von 30 auf zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person gesenkt werden. Im Fall von Amtsträgern und Personen der Zeitgeschichte soll die Schutzfrist komplett entfallen, wenn der schutzwürdige Privatbereich nicht betroffen ist. Nach dem Willen der Regierung sollen zudem in Zukunft alle öffentlichen Stellen des Bundes ihre Akten und Unterlagen nach 30 Jahren dem Bundesarchiv anbieten. Die Schutzfristen für Archivgut, das den Geheimhaltungsvorschriften des Bundes unterliegen, sollen von 60 auf 30 Jahre verkürzt werden können, wenn eine Veröffentlichung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet.