Zahl im AZR registrierter Asylberechtigter
Berlin: (hib/STO) Mitte dieses Jahres sind im Ausländerzentralregister (AZR) fast 40.000 asylberechtigte Ausländer registriert gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/9556) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9302) hervor. Danach waren zum Stichtag 30. Juni 2016 im AZR 39.645 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 11.386 Asylberechtigten, den Iran mit 5.720 Betroffenen und Syrien mit 5.697 Personen.
Die Zahl der zur Jahresmitte im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 364.990. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 222.494 Personen vor dem Irak mit 56.238 und Eritrea mit 19.776.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem genannten Stichtag 33.655 Menschen mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Afghanistan mit 12.966 Fällen sowie Syrien mit 2.059 Fällen und Kosovo mit 1.843 Fällen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) seien zur Jahresmitte 18.115 Personen registriert gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Syrien (10.062) vor Afghanistan (2.097) und Somalia (1.132).
Die Zahl der zum Stichtag im AZR erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 168.212 an. Hauptstaatsangehörigkeit war der Vorlage zufolge Serbien mit 18.002 Betroffenen, gefolgt von Afghanistan mit 15.073 und Kosovo mit 13.289.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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