Ausfuhr von angereichertem Uran
Berlin: (hib/SCR) Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran insbesondere zum Einsatz in grenznahen Atomkraftwerken (AKW) im europäischen Ausland stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9502). Konkret wollen die Abgeordneten unter anderem Auskunft über spezifische Kenntnisse der Bundesregierung über Art und Umfang der Lieferungen. Zudem will die Fraktion wissen, aus welchen Gründen die Bundesregierung bislang nicht von der im Atomgesetz vorgesehen Möglichkeit, Ausfuhrgenehmigungen zu verweigern, Gebrauch gemacht hat. Die Linken verweisen dazu auf die Ausführungen einer Juristin, nach der solche Genehmigungen nicht erteilt werden dürften beziehungsweise widerrufen werden müssten, da „objektive Anhaltspunkte“ vorlägen, dass die betreffenden Anlagen in Doel (Belgien) sowie Fessenheim und Cattenom (beide Frankreich) nach dem Atomgesetz nicht betrieben werden dürften.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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