Anhörung zu Geheimdienst-Kontrolle
Berlin: (hib/STO) Um zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD „zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes“ und „zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ geht es am 26. September 2016 bei einer Anhörung des Innenausschusses. Auf der Tagesordnung stehen zudem ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „zur Änderung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes“ und ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes verbessern“. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden sieben Experten erwartet, darunter der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler. Interessierte Zuhörer werden geben, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 22. September beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.
Mit dem ersten Koalitionsentwurf (18/9040) soll sichergestellt werden, dass die Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) „intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen werden können“. Auch soll „die Arbeit der weiteren gesetzlich verankerten Gremien mit Kontrollfunktion für die Tätigkeit der Nachrichtendienste, namentlich die der G 10-Kommission (...) und des Vertrauensgremiums (...), stärker mit der Tätigkeit des PKGr verknüpft werden“. Zu diesem Zweck sieht die Vorlage vor, das Amt eines hauptamtlichen „Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums“ zu schaffen. Dieser soll das Kontrollgremium bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den anderen Gremien unterstützen und als dessen verlängerter Arm die Rechte des Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes „auch in strategischer Hinsicht wahrnehmen“. Zudem sollen „weitere Regelungen zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere hinsichtlich der praktischen Arbeit des Kontrollgremiums getroffen“ werden, heißt es in der Vorlage weiter.
Dem zweiten Koalitionsentwurf (18/9041) zufolge soll die strategische Fernmeldeaufklärung des BND gesetzlich neu geregelt werden. Bei der sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung handelt es sich laut Vorlage um „die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländerinnen und Ausländern im Ausland vom Inland aus“ . Dadurch könne der BND „ohne Zeitverzug aktuelle und authentische Informationen erlangen und damit besonders wichtige auftragsrelevante Erkenntnisse aus internationalen Datenströmen gewinnen“. Inhaltlich gehe es dabei um die strategische Aufklärung, die sich „an internationalen und übergeordneten, für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland bedeutsamen Themen wie zum Beispiel internationaler Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen, internationale organisierte Kriminalität sowie politische Lageentwicklung in bestimmten Ländern“ ausrichte.
Mit dem Gesetzentwurf sollen spezielle rechtliche Grundlagen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sowie eine diesbezügliche Kooperation mit öffentlichen Stellen anderer Staaten geschaffen werden. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung eines „Unabhängigen Gremiums“ zur Überprüfung der „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“. Es soll aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof und einem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof bestehen.
Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Gesetzentwurf (18/6640) sowohl die Verpflichtungen der Bundesregierung gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) als auch dessen Befugnisse konkretisieren und ausweiten. Darüber hinaus solle die Möglichkeit geschaffen werden, durch die Weitergabe von Berichten berufener Sachverständiger an die zuständigen Kontrollgremien und Untersuchungsausschüsse der Länderparlamente die Zusammenarbeit der Kontrollgremien zu verbessern, heißt es in der Vorlage weiter. Insbesondere die Rechte der Minderheit beziehungsweise des einzelnen Mitglieds sollten gestärkt werden, um Kontrollmöglichkeiten zu verbessern, unter anderem durch eine Stärkung der Klagemöglichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht in strittigen Fällen.
In ihrem Antrag (18/6645) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das PKGr selbständig und umfassend über laufende und geplante Maßnahmen der Geheimdienste zu informieren und nicht erst auf Anfrage der Gremiumsmitglieder. Auch soll die Regierung der Vorlage zufolge auch im Bereich der internationalen Zusammenarbeit ihrer Informationspflicht gegenüber dem Bundestag umfassend nachkommen, unabhängig von der Freigabe durch ausländische Dienste. Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, komplett auf den Einsatz von V-Leuten zu verzichten. Zudem soll sie nach dem Willen der Fraktion unter anderem einen Gesetzentwurf vorlegen mit dem Ziel, Whistleblower umfassend zu schützen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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