Ermittlungen zu islamistischen Straftaten
Berlin: (hib/STO) Durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) sind im Zeitraum Januar bis März 2016 laut Bundesregierung 31 Ermittlungsverfahren mit islamistischem beziehungsweise islamistisch-terroristischem Hintergrund eingeleitet worden. Im Zeitraum April bis Juni 2016 wurden durch den GBA 33 solcher Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/9479) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9387) hervorgeht.
Von diesen Verfahren des GBA wurden laut Vorlage „im Zeitraum Januar bis März 2016 drei mangels hinreichenden Tatverdachts und eines wegen fehlender Strafverfolgungsermächtigung eingestellt“. Bei den im zweiten Quartal eingeleiteten Ermittlungsverfahren erfolgte den Angaben zufolge bisher keine Einstellung.
Wie es in der Antwort weiter heißt, erwirkte der GBA im Zeitraum Januar bis März 2016 „die Verurteilung eines Angeklagten durch ein Oberlandesgericht wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung im Ausland IS zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten“. Tatort sei Syrien gewesen.
Im Zeitraum April bis Juni 2016 erwirkte der GBA den Angaben zufolge vier Verurteilungen durch Oberlandesgerichte, davon zwei wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, eines wegen Unterstützung einer solchen Vereinigung und eines wegen „Anerbietens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“. Tatorte seien in drei Fällen Syrien und in einem Fall Deutschland gewesen. Die Verfahren richteten sich laut Bundesregierung in drei Fällen gegen einen Angeklagten und in einem Fall gegen vier Angeklagte. Es seien in zwei Fällen Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten „und in jeweils einem Fall von zwei Jahren, von drei Jahren, von fünf Jahren, von fünf Jahren und sechs Monaten und von sechs Jahren und drei Monaten“ verhängt worden.
Wie die Bundesregierung auf die Frage nach der Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Tatverdächtige mit islamistischem Hintergrund ferner ausführt, liegen ihr - soweit der GBA nicht Herr des Verfahrens ist - nur allgemeine statistische Daten zu den Ermittlungsverfahren der Länder vor. Danach seien zum Stichtag 8. Januar 2016 insgesamt 642, zum Stichtag 1. April 656 sowie zum Stichtag 1. Juli 709 Ermittlungsverfahren geführt worden. Diese Angaben könnten sich „vor dem Hintergrund möglicher Nachmeldungen der ermittlungsführenden Dienststellen noch verändern“.
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